Reform der Krankenhausfinanzierung: Erlösunabhängige Vorhaltepauschalen für akutstationäre Einrichtungen der Geburtshilfe
Seit 2003 werden Krankenhausleistungen durch das fallmengenabhängige, pauschalierende Vergütungssystem der G-DRG (German Diagnosis Related Groups) vergütet (§ 17b Abs. 1 Satz 1 KHG/Reimbursement Institute 2023). Diagnose, Schweregrad der Erkrankung und die erbrachten Operationen und Prozeduren we...
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2023-12-01T00:00:00Z.
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Summary: | Seit 2003 werden Krankenhausleistungen durch das fallmengenabhängige, pauschalierende Vergütungssystem der G-DRG (German Diagnosis Related Groups) vergütet (§ 17b Abs. 1 Satz 1 KHG/Reimbursement Institute 2023). Diagnose, Schweregrad der Erkrankung und die erbrachten Operationen und Prozeduren werden neben ggf. anderen Parametern in das Patientenklassifikationssystem für die Gruppierung eingegeben (Reimbursement Institute 2023). Obwohl auch andere Länder, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich, Finnland oder die Niederlande, DRG-Systeme nutzen, so besteht in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ein starker Leistungs- und Mengenanreiz1. Trotz der hinzugekommenen Refinanzierung der Pflege durch das in 2020 eingeführte Pflegebudget (Reimbursement Institute 2023) existiert keine fallmengenunabhängige Refinanzierung bedarfsnotwendiger Vorhaltung (Bundesministerium für Gesundheit 2023). |
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Item Description: | http://doi.org/10.24945/MVF.06.23.1866-0533.2565 1866-0533 2509-8381 |