Recht ohne Regeln? - Die Entformalisierung des Strafrechts

Die Verteilung von Kompetenzen, also auch das Verhältnis von Festlegung und Spielraum, von Gebundenheit und Entscheidungsfreiheit, ist von elementarer Bedeutung für Macht und Ohnmacht der am Strafrecht Beteiligten. Und "Beteiligte" sind hier, auf die eine oder andere Art, alle: Der Bürger...

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Main Author: Murmann, Uwe (auth)
Format: Electronic Book Chapter
Published: Universitätsverlag Göttingen 2011
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520 |a Die Verteilung von Kompetenzen, also auch das Verhältnis von Festlegung und Spielraum, von Gebundenheit und Entscheidungsfreiheit, ist von elementarer Bedeutung für Macht und Ohnmacht der am Strafrecht Beteiligten. Und "Beteiligte" sind hier, auf die eine oder andere Art, alle: Der Bürger als Souverän und Rechtsunterworfener ebenso wie die Akteure im konkreten Strafverfahren. Kompetenzverlagerungen weg vom Souverän hin zu den anderen Beteiligten werfen schwierige Legitimationsfragen auf und betreffen das Verständnis von Recht und Strafe in seinem Kern. Die anlässlich eines Kolloquiums des Instituts für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen entstandenen Beiträge nehmen sich der Aufgabe an, den gegenwärtigen Stand des Strafrechts in Hinblick auf Gesetzesbindung und Verfahrensförmlichkeit zu analysieren und zu bewerten. 
520 |a Die Verteilung von Kompetenzen, also auch das Verhältnis von Festlegung und Spielraum, von Gebundenheit und Entscheidungsfreiheit, ist von elementarer Bedeutung für Macht und Ohnmacht der am Strafrecht Beteiligten. Und "Beteiligte" sind hier, auf die eine oder andere Art, alle: Der Bürger als Souverän und Rechtsunterworfener ebenso wie die Akteure im konkreten Strafverfahren. Kompetenzverlagerungen weg vom Souverän hin zu den anderen Beteiligten werfen schwierige Legitimationsfragen auf und betreffen das Verständnis von Recht und Strafe in seinem Kern. Die anlässlich eines Kolloquiums des Instituts für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen entstandenen Beiträge nehmen sich der Aufgabe an, den gegenwärtigen Stand des Strafrechts in Hinblick auf Gesetzesbindung und Verfahrensförmlichkeit zu analysieren und zu bewerten. 
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