Kollektive Gefährdungslagen im Asylrecht Dogmatik der Gefahrenprognose und Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis durch Länderleitentscheidungen

Im Asylrecht werden gleiche Tatsachenfragen von den Gerichten häufig unterschiedlich beantwortet. Die Uneinheitlichkeit betrifft ,kollektive Gefährdungslagen' wie die Gefährdung syrischer Wehrdienstentzieher oder alleinstehender Männer in Afghanistan. Paul Pettersson verdeutlicht anhand eines K...

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Main Author: Pettersson, Paul (auth)
Format: Electronic Book Chapter
Published: Mohr Siebeck 2023
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520 |a Im Asylrecht werden gleiche Tatsachenfragen von den Gerichten häufig unterschiedlich beantwortet. Die Uneinheitlichkeit betrifft ,kollektive Gefährdungslagen' wie die Gefährdung syrischer Wehrdienstentzieher oder alleinstehender Männer in Afghanistan. Paul Pettersson verdeutlicht anhand eines Korpus von Gerichtsentscheidungen zum Irak die große Bedeutung kollektiver Gefährdungslagen für die asylrechtliche Gefahrenprognose und leitet zu einer systematischen Prüfung an. Anschließend stellt er mit Methoden der juristischen Netzwerkanalyse den Kommunikationsprozess der Gerichte über Länderleitentscheidungen dar. Die neue Tatsachenkompetenz des BVerwG wird aus Sicht des Autors die grundlegenden Probleme nicht lösen. Stattdessen sollte die diskursive Aushandlung der Tatsachenfragen zwischen den Gerichten und dem BAMF gestärkt werden. 
520 |a Im Asylrecht werden gleiche Tatsachenfragen von den Gerichten häufig unterschiedlich beantwortet. Die Uneinheitlichkeit betrifft ,kollektive Gefährdungslagen' wie die Gefährdung syrischer Wehrdienstentzieher oder alleinstehender Männer in Afghanistan. Paul Pettersson verdeutlicht anhand eines Korpus von Gerichtsentscheidungen zum Irak die große Bedeutung kollektiver Gefährdungslagen für die asylrechtliche Gefahrenprognose und leitet zu einer systematischen Prüfung an. Anschließend stellt er mit Methoden der juristischen Netzwerkanalyse den Kommunikationsprozess der Gerichte über Länderleitentscheidungen dar. Die neue Tatsachenkompetenz des BVerwG wird aus Sicht des Autors die grundlegenden Probleme nicht lösen. Stattdessen sollte die diskursive Aushandlung der Tatsachenfragen zwischen den Gerichten und dem BAMF gestärkt werden. 
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